Mietzinsbeihilfe

Die Gemeinde Lermoos gewährt eine Mietzinsbeihilfe. Der Antragsteller muss österr. Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sein und seit mind. 3 Jahren in Lermoos ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz haben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Personen im Haushalt usw. Genauere Informationen sind bei der Gemeinde erhältlich.